Während der Bayerischen Schulferien fanden keine regulären Stadtratssitzungen statt. Stattdessen übernahm der Ferienausschuss (gem. Art. 32 (4) GO) , dessen Mitglieder gleichzeitig den Bauausschuss bilden.

Die Beschlüsse sind denen des „normalen“ Stadtrates gleichgestellt. Bei Uneinigkeit hat der Ferienausschuss das Recht, eine Sache an den Stadtrat zu geben, was auch in einem Fall geschehen ist.

Die Beschlüsse des Feriensauschusses

August
September
September (nicht öffentlich)