TOP 5
Wahl des zweiten Bürgermeisters

Zum zweiten Bürgermeister wurde Manfred Söllner (SPD) gewählt.
16:5

 

In eigener Sache

Die ABW mit dem Posten des zweiten oder eines weiteren Bürgermeisters zu betrauen wurde mit der Begründung abgelehnt, dass die ABW bzw. die Bürgermeisterkandidatin der ABW am Wahlabend eine Koalition mit der CSU ausgeschlossen hat.

Eine Koalition dient der Beschaffung der absoluten Mehrheit um der „Regierungspartei“ das Durchregieren zu ermöglichen. Das ist natürlich bequemer, als die Stadträte für jeden Beschlussvorschlag mit guten Argumenten überzeugen zu müssen oder Mehrheiten zu sammeln.
Kooperation bedeutet die Zusammenarbeit zum Erreichen gemeinsamer Ziele. Unser aller gemeinsames Ziel ist doch, Wunsiedel wieder in sicheres Fahrwasser zu bringen und fit für die Zukunft zu machen. Koalition ist also nicht gleichbedeutend mit Kooperation.

Wir haben jemals weder eine Zusammenarbeit noch eine Kooperation abgelehnt oder infrage gestellt. Im Gegenteil: Wir erachten es für absolut unerlässlich, dass alle Stadträte zusammenarbeiten.

Zu keinem Zeitpunkt wurde mit uns das Gespräch zu Inhalten, gemeinsamen Zielen und/oder unseren Vorstellungen über eine sachbezogene, konstruktive Zusammenarbeit gesucht. Ein Gespräch ist ein mündlicher Gedankenaustausch in Rede und Gegenrede über ein bestimmtes Thema.

Auch wir wissen, dass Postenvergaben gegen Mehrheitsbeschaffung in der Politik – leider auch in der Kommunalpolitik – üblich sind.
Weil aber etwas schon immer so gemacht wurde, muss es nicht unbedingt richtig sein und wir müssen es nicht für gut befinden, geschweige denn mittragen.


 

TOP 6
Weitere Stellvertreter des Bürgermeisters Namentliche Bestimmung von weiteren Stellvertretern

Carolin Kammerer (CSU)
Sachbürgermeisterin für Familien, Soziales und Ehrenamt
Alexander Fuchs (FW)
Kulturbürgermeister
19:2 (Blockabstimmung)

Es wurden zwei gleichgestellte Sachbürgermeister bestellt (bisher ein Dritter Bürgermeister).
Wir tragen grundsätzlich diesen Vorschlag/Beschluss mit, zumal durch Teilung, zumindest bei der Aufwandsentschädigung, keine zusätzlichen Kosten entstehen.

Die personelle Besetzung wurde innerhalb unserer Fraktion unterschiedlich bewertet. Da es eine Blockabstimmung gab, konnten wir nur über beide Personalien zusammen abstimmen (entweder für beide oder gegen beide). Somit haben die ABW-Stadträte also ihren Schwerpunkt entweder auf das Für oder das Wider eines Personalvorschlages gelegt.

In der Geschäftsordnung wurde festgesetzt, dass die beiden Sachbürgermeister über ihre Tätigkeiten im Stadtrat Rechenschaft ablegen müssen.


 

TOP 7 – 9
Bestellung der Mitglieder und Stellvertreter in die Ausschüsse/Bestellung der Verwaltungsräte für WUN Immoblien KU und WUN Infrastruktur KU

Die in die Ausschüsse und Verwaltungsräte entsendeten Mitglieder der ABW-Fraktion finden Sie hier.

Die komplette Besetzung der Ausschüsse finden Sie hier.

 

 

 

Gemäß § 7 (1) der Geschäftsordnung für den Stadtrat Wunsiedels werden die Ausschüsse durch die Fraktionen nach dem Verhältnis ihrer Stärke im Stadtrat besetzt. Die Ermittlung erfolgt im Auszählverfahren nach Hare/Niemeyer.

Dementsprechend entfällt auf die ABW jeweils 1 Sitz. Die Entsendung eines vorher benannten Stellvertreters bei Verhinderung des Ausschussmitglieds ist möglich.

Bei der Bestellung der Verwaltungsräte für die beiden Kommunalunternehmen Infrastruktur bzw. Immobilien soll sich am Stärkeverhälnis der Fraktionen im Stadtrat orientiert werden.

Da dieses „SOLL“ nicht infrage gestellt wurde, entfällt auch hier ein Sitz auf die ABW.

Den Vorsitz in den Ausschüssen (außer Rechnungsprüfung) führt immer der Erste Bürgermeister.
In den Verwaltungsräten ist gemäß Unternehmenssatzung der Erste Bürgermeister als geborenes Mitglied vertreten.


 

TOP 10 – 11
Bestellung der Aufsichtsratsmitglieder für die Aufsichtsräte SWW Wunsiedel GmbH und Gasversorgung Wunsiedel GmbH

Die Verteilung der Sitze in den Aufsichtsräten finden Sie hier.

 

 

 

 

Für die Sitzverteilung auf die Fraktionen gibt es keine zwingende Regelung. Dennoch wurde unter Bürgermeister Beck in der letzten Amtsperiode das Stärkeverhältnis der Fraktionen bei der Besetzung des Aufsichtsrates im Sinne der Demokratie berücksichtigt.

Für die aktuelle Amtsperiode 2020 – 2026 beanspruchte die CSU-Fraktion nun 3 Sitze (Martin Schöffel, Michael Träger, Jürgen Fraas) in den Aufsichtsräten für sich und weicht damit bewusst von vorherigen Praxis ab.
Der vierte Sitz sollte an die SPD fallen.
Somit blieb noch ein Sitz übrig, der durch die übrigen Parteien und Gruppierungen zu besetzen ist.

Bereits im Vorfeld versuchte die CSU-Fraktion Einfluss auf die Personalentscheidung für die Entsendung in den Aufsichtsrat der SWW bei der ABW auszuüben (wir hoffen sehr, dass dies ohne Wissen des Bürgermeisters geschah!).

Eine solche Vorgehensweise entspricht nicht unserem Verständis eines Miteinanders und wir lehnen dies entschieden ab.

Im Sinne eines harmonischen Neustarts hat die ABW zu Gunsten von German Schlaug (Grüne/BuLiWu) auf eine Kampfabstimmung durch Nominierung eines eigenen Gegenkandidaten in der konstituierenden Sitzung verzichtet.


 

TOP 12 – 18
Bestellung der Verbandsräte

Die Verbandsräte finden Sie hier.

 

 

 

Die Sitzverteilung in den Schulverbänden I und II erfolgte nach Hare/Niemeyer. Deshalb hat die ABW Anspruch auf jeweils einen Sitz.

Kurzfristig zog ein Kandidat für den Zweckverband „Wasserversorgung der Bernsteiner Gruppe“ seine Kandidatur zurück. Als Ersatzkandidat wurde deshalb Karl-Willi Beck (Bürgermeister a.D.) vorgeschlagen.

Da er für dieses Amt qualifiziert ist, haben wir diesem Vorschlag zugestimmt.