Hybrid-Tagung; alle Stadtträte waren anwesend bzw. zugeschaltet
TOP 3
Veranstaltungen der Stadt Wunsiedel 2021
Aktueller Stand:
Brunnenfest
- kein Eventcharakter
- Brunnengemeinschaften werden aufgerufen, die Brunnen zu schmücken
- sofern es die Inzidenzwerte zulassen, ist am Brunnenfestwochenende Außengastronomie zulässig
- die Stadt kommt den Gastronomen bei der Erweiterung der Freischankflächen im Außenbereich im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten entgegen
Volks- und Wiesenfest
- soll in Absprache mit den Festorganisatoren in abgewandelter Form durchgeführt werden
- kein Einzug der Vereine, kein Umzug der Schulkinder, kein Abschlussfeuerwerk
- Fahrgeschäfte und Essensstände sollen weitläufig angeordnet werden
- Festzelt als offener, weiträumiger Biergarten
- Anfang Juni werden ergänzende Hygienerichtlinien (z.B. Einzäunung des Areals, Besucherregister u.ä.) abgesprochen
Sommerlounge
Entfällt und wird evtl. 2024 in Wunsiedel stattfinden
Kulturstadt Bayern-Böhmen
- Musikdarbietungen, Kräuterwanderungen, Stadtführungen sowie Veranstaltungen im Fichtelgebirgsmuseum, die für den 6. August vorgesehen waren, finden statt
- Eröffnungsveranstaltung ist für Samstag, 5. August am Marktplatz vorgesehen
TOP 5
Satzung über die Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke (Stichwort Schottergärten)
In der vorangegangenen Stadtratssitzung wurde – auf Antrag der Grünen/BuLiWu – nach heftigen Diskussionen der Erlass einer Satzung über die Gestaltung und Bepflanzung der unbebauten Flächen der bebauten Grundstücke (Freiflächengestaltungssatzung –FGS–) nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO beschlossen. Wir waren der Meinung, dass Artikel 7 der Bayerischen Bauordnung zu diesem Thema ausreichend ist.
Die von der Stadtverwaltung erarbeitete Satzung lehnt sich sehr stark an Artikel 7 BayBO an und verzichtet auf zusätzliche Vorgaben:
- Unbebaute Grundstücke sind demzufolge als Grünflächen zu gestalten (deckungsgleich mit Art. 7 (1) S.2 BayBO)
- als Grünfläche gilt eine Fläche, die mit natürlichen Pflanzen (Rasen, Wiesen, Zier- oder Nutzpflanzen) oder Gehölzen gestaltet sind
- Schotterungen, Kunstrasen, geschotterte und bekieste Steingärten, großflächige Mulchungen ohne Bepflanzung und Plattenbeläge gelten nicht als Grünfläche
- aber: Schotter oder Kies als Mulchschicht bei überwiegend mit Pflanzen bestandenen Flächen (z.B. Staudenbeete) ist möglich
Zudem wird ein Zuwiderhandeln als Ordnungswidrigkeit eingestuft und kann ggf. mit einer Geldbuße belegt werden.
Bereits bestehende Schottergärten (zum Zeitpunkt der Inkraftsetzung der Satzung) genießen Bestandsschutz.
TOP 6
Anpassung der Errichtungsvereinbarung der Bürgerstiftung
Die Deutsche Stiftungstreuhand hat darauf hingewiesen, dass auf Grund neuer bundesweit einheitlicher Festlegungen für Stiftungen eine vereinbarte einmaliage Vergütung nicht mehr aus dem Grundstockvermögen oder dem Verbrauchsvermögen einer Stiftung beglichen werden können. Deshalb mussten Satzung und Stiftungsverwaltungsvertrag entsprechend angepasst werden.
TOP 7
Verkehrssituation Holenbrunn
In der Sitzung vom 18. Juli 2019 lehnte der Stadtrat den Bau der Ortsumgehung Holenbrunn süd ab. Gleichzeitig wurde die verwaltung beauftragt, alles dafür zu tun, dass zusätzliche Geschwindigkeitsmesspunkte geschaffen werden.
Seit dieser Entscheidung wurden diverse Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssituation und zur Reduzierung des Schwerlastverkehrs umgesetzt:
- weitere Messstelle zur Überwachung der Geschwindigkeit (Holenbrunn – Dorf)
- Sperrung der wintersreuther straße im Bereich Egerstraße – Am energiepark für den Schwerlastverkehr
- Information aller ansässiger Unternehmen über die Verkehrsbeschränkung, verbunden mit der Aufforderung, dass ihre Speditionen und ihr Fuhrpark als Zufahrt zum Gewerbegebiet die WUN 14 nutzen sollen
- leitung des Schwerlastverkehrs bereits auf der A 93 mittels zusätzlicher Hinweisschilder
- Entfernung der Firmenhinweisschilder im Bereich der Egerstraße
Zur Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen wurde eine erneute Verkehrszählung vorgenommen; die Wirksamkeit wurde bestätigt.
TOP 8
Anfragen
Die ABW-Fraktion hatte in der Sitzung vom 13.04.2021 im Namen einer Mutter angefragt, ob und wo es in Wunsiedel noch Spielplätze für unter 3-jährige Kinder mit einer Babyschaukel gibt. In der Sitzung des Bauausschusses vom 06.05.2021 griff Arnold Neidhardt diese Frage nochmals auf und fragte na, ob auf dem Spielplatz im Wilma-Park eine der beiden Schaukeln gegen eine Babyschaukel ausgetauscht werden könne.
Antwort (Heike Syma, SG Generationenarbeit): Im Zuge der Neuschaffung der Tagespflegebetreuung in der Großtagespflege wird derzeit geprüft, ob in der Nähe des MGH Spielmöglichkeiten für Kinder unter 3 Jahren geschaffen werden können. Logistisch wäre dies direkt vor dem MGH, am Eisweiher oder in der Wilma-Anlage interessant. Die größte Problematik ist die Finanzierung.
Zum Thema Nestschaukel ist mitzuteilen, dass im WUN Infrastruktur KU eine nestschaukel des MGH eingelagert ist, die dem MGH gespendet wurde, jedoch nicht dort aufgestellt werden konnte. Stadtbaumeister Brunner wurde um Prüfung gebeten, ob die Schaukel der Wilma-Anlage gegen eine Kleinkindschaukel getauscht werden kann.