Auf Grund eines Mehrheitsbeschlusses des Stadtrates darf Karl-Willy Beck sich nun „Altbürgermeister“ nennen. Grundlage dafür ist Artikel 29 (4) KWBG der bestimmt, dass dem früheren ersten Bürgermeister dieser Ehrentitel für langjährige Dienste verliehen werden kann.

Kann.
Nicht soll, nicht muss!

Auch wenn die formelle Voraussetzung für den Titel „Altbürgermeister“ (langjährige Tätigkeit) vorliegt, vertreten wir die Meinung, dass dieser Ehrentitel unangebracht ist.

Kar-Willy Becks Tätigkeit war verantwortungsvoll und sicher hat er auch Verdienste erworben. Besonders seine Leidenschaft für Wunsiedel, die der Motor für sein Engagement war, schätzen wir sehr.
Für seine Sitzblockade bei einer Demo des rechten Mobs verdient er unseren Respekt. Dass er jedem Stadtratsmitglied vor den Sitzungen persönlich zum Geburtstag gratulierte – auch nachträglich – war ein sehr netter, heute leider nicht mehr praktizierter Brauch.

Unter dem Strich hat Beck als Bürgermeister jedoch seine Arbeit getan. Dafür wurde er angemessen bezahlt und dafür erhält nun gemäß Gesetz über kommunale Wahlbeamte und Wahlbeamtinnen auch eine angemessene Pension. Dass sich ein Bürgermeister für seine Stadt engagiert, darf der Bürger erwarten.

Die Auffassung, dass „es eben üblich ist“, einem Bürgermeister einen Ehrentitel zu verleihen, weil er sich lange im Amt gehalten hat, teilen wir nicht. Das würde bedeuten, dass sich ein Mandatsträger seine Ehrung einfach „ersitzen“ kann, der Ehrentitel „Altbürgermeister“ quasi automatisch als Anwesenheitsprämie verliehen wird.
Im Grunde müsste dann die Stadt jedem Mitarbeiter der Verwaltung, jedem Stadtrat einen Ehrentitel verleihen, nur weil er oder sie dort länger gearbeitet hat bzw. dem Gremium angehörte.

Das macht macht den Ehrentitel beliebig und beraubt ihn seiner besonderen Bedeutung.

Zudem ist das Erbe, dass Beck seinem Nachfolger hinterlassen hat, alles andere als ein „bestelltes Feld“. Das lässt sich in unseren Augen auch durch die bloße Erfüllung von Pflichtaufgaben nicht aufwiegen.

Soll der Stadtrrat einen Ehrentitel nur verleihen, weil es halt „alle so machen“ und es eine nette Geste ist? Soll eine Ehrung vollzogen werden, nur damit ein Kapitel endlich abgeschlossen wird? Soll eine Ehrung allein damit gerechtfertigt werden, weil ja auch positive Sachen auf der Haben-Seite stehen?

Wir haben jahrelang Becks Ausgabenpolitik und Planlosigkeit anprangert. Wir haben ihm die Zerrüttung des Verhältnisses zu Rechtsaufsicht und Regierung vorgeworfen. Wir haben uns über seinen teilweise sehr rüden Umgang mit dem Verwaltungspersonal, der sogar Gegenstand einer Gerichtsverhandlung war, geärgert.
Stimmten wir der Verleihung des Ehrentitels unter diesen Voraussetzungen zu – wie glaubwürdig wären wir noch als Stadträte?
„Nicht alles falsch gemacht“ ist in der Gesamtnote eben kein „Sehr gut“!

Nach sorgfältiger Abwägung allen Für und Widers stimmte die ABW-Fraktion überein, den Beschluss über die Verleihung des Ehrentitels „Altbürgermeister“ an Karl-Willy Beck so nicht mittragen zu können.

Um noch einmal eines in aller Deutlichkeit klarzustellen:

Wir trennen zwischen der Person Karl-Willy Beck und dem (ehemaligen) Bürgermeister Beck.
Wir wünschen Charly Beck für die Zukunft alles Gute und noch viele schöne Jahre im Kreis seiner Lieben.